ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1. DER FAHRER MUSS EINE GÜLTIGE FAHRGENEHMIGUNG VORLEGEN UND DIE KREDITKARTE MUSS IM NAMEN DES INHABERS STEHEN. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. DER ZUSÄTZLICHE FAHRER MUSS DIE GLEICHEN KRITERIEN WIE DER KUNDE ERFÜLLEN.

2. Der Kunde erkennt an, dass das Fahrzeug Eigentum von Money Car SA ist.

3. Money Car SA wird eine Haftpflichtversicherung abschließen - limitiert CHF… (Gesamtbetrag) und spezifizierte Risiken. Der Versicherungsschutz für diese Versicherung wird dem Kunden für die festgelegte Mietdauer gewährt, sofern der Kunde jedoch alle Bestimmungen dieses Vertrages einhält und die folgenden Ausnahmen einhält:

Die Versicherung deckt nicht:

a. Der Kunde oder der Fahrer haftet für Schäden aufgrund von Körperverletzungen (einschließlich Tod), die während der Reparatur des Fahrzeugs, während der Fahrt in oder auf dem Fahrzeug oder während der Montage oder Montage entstanden sind. Steig aus.

b. Ansprüche von Personen, für die der Kunde oder der Fahrer nach einem Gesetz, einer Arbeitsunfallregelung oder einem Vertrag jeglicher Art haftbar gemacht werden kann.

c. Der Verlust oder die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum des Kunden oder von Eigentum anderer, die vom Kunden verwendet werden oder die sich in seiner Obhut befinden oder die in oder auf dem gemieteten Fahrzeug befördert werden.

d. In Fällen, die nicht durch die von Money Car SA abgeschlossenen Versicherungsverträge abgedeckt sind, die als Bestandteil dieses Vertrages betrachtet werden, erkennt der Kunde hiermit an, dass er diese gelesen hat. Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen werden die Richtlinien hiermit geändert, um den Gesetzen zu entsprechen, falls eine der in den Richtlinien enthaltenen Bestimmungen, Bestimmungen, Einschränkungen oder Einschränkungen mit dem Schweizer Recht unvereinbar ist.

4. KREDITKARTEN-VERSICHERUNG

Indem der Kunde die Zahlung durch die Kreditkartenunternehmen akzeptiert und in Betracht zieht, die das Mietfahrzeug versichern, akzeptiert er, dass Money Car SA die Kreditkarte des Kunden für alle Schäden belastet, die aus einer Kollision oder einem Unfall resultieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Ansprüche gegenüber seinem Kreditkartenunternehmen selbst geltend zu machen.

5. WENN NICHT DURCH KREDITKARTE ODER AUTOMOBILVERSICHERUNG VERSICHERT:

a. Für den Fall, dass die Kreditkarte oder die Autoversicherung die Mietfahrzeuge nicht versichert und die von Money Car SA angebotene Grundversicherung ablehnt, muss der Kunde die Verantwortung für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus übernehmen, die am Fahrzeug für den Wert verursacht wurden Gesamtfahrzeug.

Der Kunde muss bei Anmietung des Fahrzeugs eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Money Car SA behält sich das Recht vor, die Miete abzulehnen, wenn der Kunde keine gültige Haftpflichtversicherung hat und sich weigert, die von der Firma angebotene Grundversicherung abzuschließen.

b. Money Car SA bietet Haftpflichtversicherungen in Höhe von CHF… (inklusive) und bestimmten Gefahren an. Der Schutz dieser Versicherung wird für die angegebene Mietdauer auf den Kunden ausgedehnt, sofern der Kunde jedoch alle Bestimmungen dieses Vertrages einhält und die Bedingungen einhält.

6. RAUCHVERTEIDIGUNG in Money Car SA Mietfahrzeugen. Zusätzliche Kosten werden in Abhängigkeit von den am Fahrzeug verursachten Schäden berechnet: Verbrennungen, Zigarettengeruch, Asche usw.

7. RÜCKERSTATTBARE ANZAHLUNG: Zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs wird eine Vorautorisierung der Kreditkarte des Mieters vorgenommen. Wenn der Mieter keine Kreditkarte hat, ist eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Vorautorisierung oder der Kaution richtet sich nach der Fahrzeugklasse sowie der Mietdauer.

8. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch eine Kollision verursacht werden, wenn das Fahrzeug verwendet, in Betrieb genommen oder entgegen einer Bestimmung dieses Vertrages gefahren wird oder wenn das Fahrzeug von öffentlichen Straßen und Autobahnen getrennt wird, sowie für Schäden, die durch eine Kollision verursacht werden '' eine Kollision mit einem Überbau, darunter Tunnel, Brücken und ein Ast.

9. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Verlangen der Money Car SA unverzüglich an die Money Car SA oder deren Beauftragten zu dem in diesem Vertrag oder davor festgelegten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben und unverzüglich an die Money Car SA zu zahlen gemäß diesem Vertrag fälliger Betrag. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht zur festgelegten Zeit zurückgibt und aus welchem ​​Grund auch immer, erlischt der Versicherungsschutz für den Kunden und Money Car SA kann ohne Aufforderung oder Stellungnahme den Besitz wieder aufnehmen Fahrzeug sofort, wo immer es ist, und ohne rechtliche Schritte. Wenn Money Car SA die Dienste eines Anwalts oder eines Inkassounternehmens in Anspruch nimmt, um ein Recht aus diesem Vertrag geltend zu machen, erhöht sich der Gesamtbetrag der Forderung von Money Car SA gegen den Kunden um 15% für die erhöhten Eintrittskosten ausgleichen.

10. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Jede Online-Reservierung oder bestätigte Anmietung wird im Voraus bezahlt und kann nicht erstattet werden.

11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass das Fahrzeug nur gefahren wird:

a. vom Auftraggeber oder

b. durch den Mitarbeiter des Kunden, dessen Name in diesem Mietvertrag aufgeführt ist, oder

c. Mit Zustimmung von Money Car SA wird ein anderer ordnungsgemäß qualifizierter Fahrer mit einem Führerschein, von dem angenommen wird, dass er zu jeder Zeit Mitarbeiter des Kunden ist, unabhängig davon, ob der Fahrer vom Kunden angeheuert wurde oder nicht, durch einen beigefügten Nachtrag dazu verpflichtet. In allen Fällen, in denen der Fahrer nicht der Mieter ist, verpflichtet sich dieser, dem Fahrer, der an ihn gebunden ist, alle Bestimmungen dieser Vereinbarung mitzuteilen.

12. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften einer Behörde zu benutzen.

13. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug nicht gefahren wird:

a. Von einer Person, die unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogenen oder anderen Drogen, Betäubungsmitteln oder Barbituraten steht.

b. Von einer Person, die derzeit nicht gesetzlich autorisiert oder zum Führen des Fahrzeugs qualifiziert ist oder die jünger als 18 Jahre ist.

c. In einem Rennen, Test oder Geschwindigkeitswettbewerb.

d. Ein Fahrzeug schieben oder schleppen.

e. Zum Transport von Sprengstoffen oder radioaktiven Stoffen.

f. Für andere Zwecke als die des Fahrers, wenn dieser vom Mieter beschäftigt wird.

g. In illegaler, rücksichtsloser oder übertriebener Geschwindigkeit.

h. Für die Beförderung von Passagieren oder Gütern, gegen eine ausdrückliche oder stillschweigende Vergütung.

i. Für illegalen oder verbotenen Handel oder Transport.

14. Der Kunde verpflichtet sich, die Transportkosten zu tragen, sofern diese, wie hier angegeben, anfallen, oder die Kosten, die anfallen, um das Fahrzeug in die Garage zu bringen, in der es gemietet wurde, falls das Fahrzeug in einer Garage abgestellt wurde anderen Ort ohne die schriftliche Genehmigung von Money Car SA.

15. Der Kunde erkennt an, dass sich das gelieferte Fahrzeug in einwandfreiem Zustand befindet, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, und verpflichtet sich, das in seinem Besitz befindliche Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und für die Rückgabe zu sorgen in dem gleichen Zustand, wie er es erhalten hat. Der Kunde stellt Money Car SA von jeglicher Haftung für Ansprüche jeglicher Art frei, die sich aus mechanischen Fehlern am Fahrzeug, den Reifen oder dem Führen des Fahrzeugs ergeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Money Car SA einen Betrag in Höhe der Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zu zahlen, der der Zufriedenheit von Money Car SA entspricht, sowie Schäden am Fahrzeug, die nach der Übergabe an Money Car SA entstanden sind daraus entstehender entgangener Gewinn vor dessen Rückkehr. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber Money Car SA nicht für Schäden, die nicht auf eine Kollision zurückzuführen sind, sondern durch umfassende Versicherungspolicen abgedeckt sind, wie etwa Verluste oder Schäden jeglicher Art an Reifen, Werkzeugen, Zubehör oder Standard- oder Zusatzausrüstung, einschließlich Schäden durch Feuer oder Diebstahl. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vollen Kosten für Schäden an der körperlichen Verfassung des Fahrzeugs während der Anmietung nicht der Polizei gemeldet werden. Der Kunde haftet jedoch in jedem Fall gegenüber Money Car SA:

a. Schäden am Fahrzeug durch Nichtbeachtung der lichten Höhe von Bäumen, Brücken oder anderen Gegenständen und

b. Für Schäden, die durch die Verwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile auf Einstiegsbereichen oder Start- und Landebahnen des Flughafens oder auf öffentlichen Straßen oder Autobahnen verursacht wurden.

16. WARTUNG: Die vom Kunden bezahlten Wartungskosten werden gegen Vorlage der bezahlten Rechnung erstattet, wenn sie zuvor von Money Car SA autorisiert wurden. Unsere Preise beinhalten keinen Kraftstoff. Bei der Abreise werden die Fahrzeuge mit dem Minimum geliefert, und bei der Rückgabe muss der Kunde den fehlenden Zuschlag bezahlen. Keine Rückerstattung für im Gastank verbleibenden Kraftstoff.

17. Der Kunde verpflichtet sich, Money Car SA unverzüglich telefonisch oder ansonsten schnellstmöglich über die Kommunikationsmittel zu informieren, wenn ein mechanischer Defekt vorliegt, der die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs beeinträchtigt, und die Nutzung unverzüglich einzustellen oder um das Fahrzeug zu fahren, muss Money Car SA unverzüglich über jeden Unfall informiert werden, an dem das Fahrzeug beteiligt gewesen sein könnte, und Money Car SA so viele Informationen und Details wie möglich zu diesem Unfall zur Verfügung stellen. Der Kunde muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall schriftlich bestätigen und Money Car SA unverzüglich alle Informationen, Briefe, Dokumente oder Mitteilungen zusenden, die er aufgrund einer Forderung oder im Namen dieser Forderung erhalten hat. und muss mit den Versicherern von Money Car SA und Money Car SA bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung oder Verteidigung von Ansprüchen oder der Strafverfolgung uneingeschränkt zusammenarbeiten.

18. Wenn der Kunde Tatsachen oder Umstände verfälscht, verbirgt oder unterlässt, deren Bestimmungen ausdrücklich oder stillschweigend voraussetzen, dass sie Money Car SA bekannt sind, oder ob diese falsche Erklärung, Verschleierung oder Unterlassung betrügerisch ist oder nicht, Diese Vereinbarung wird aufgehoben und der oben genannte Versicherungsschutz gilt nicht für den Mieter.

19. UNFALLFALL: Der Kunde verpflichtet sich, das oder die Fahrzeuge im Falle einer notwendigen Reparatur in einer von Money Car SA bestimmten und ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen.

20. MÄNGEL: Bei Nichterfüllung der einen oder der anderen Verpflichtung oder bei Verspätung von mehr als 15 Tagen ermächtigt der Kunde Money Car SA, das Fahrzeug bzw. die Fahrzeuge unverzüglich zurückzunehmen, wo immer dies der Fall ist 'es ist (sind). Money Car SA hat auch das Recht, diesen Mietvertrag unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe einseitig zu kündigen. Der Kunde trägt die gesamten Kosten für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit nicht der Polizei gemeldet wurden.

21. INSPEKTION / MECHANISCHE AUFSCHLÜSSELUNG: Der Kunde ermächtigt Money Car SA ab sofort, das Fahrzeug (die Fahrzeuge) zur Inspektion und Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs (der Fahrzeuge) abzunehmen und erforderlichenfalls die Reparatur (en) durchzuführen, ohne dass Money Car SA verpflichtet ist, das Fahrzeug für die für die Inspektion und / oder Reparatur erforderliche Zeit auszutauschen. Money Car SA ist nicht verantwortlich für verlorene Zeit oder für Verzögerungen, die durch eine mechanische Panne oder Inspektion oder während der Reparatur verursacht werden.

22. BEMERKUNGEN: Der Fahrer muss immer eine Kopie des Mietvertrages in seinem Besitz haben. Der Kunde haftet für Schäden, die durch einen Mangel an Öl, Wasser und Frostschutzmittel verursacht werden.

23. Der Kunde oder Unterzeichner dieses Vertrags bestätigt, dass er Inhaber eines Führerscheins ist, der für die entsprechende Klasse zum Führen des oder der im Vertrag beschriebenen Fahrzeuge gültig ist, und er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass jede Person dazu aufgefordert wird das Führen dieses Fahrzeugs (dieser Fahrzeuge) besitzt einen gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse. Für jeden zusätzlichen Fahrer können zusätzliche Gebühren anfallen.

24. ZUSTÄNDIGKEIT

IM FALL EINES STREITES IN BEZUG AUF DIE AUSLEGUNG UND / ODER ANWENDUNG DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WIRD IN Ermangelung EINER FREUNDLICHEN ENTSCHLIESSUNG DEN GERICHTSHOFEN EINGESETZT, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES STREITIGSTEN ODER GEWÄHRLEISTETESTENDES ODER DIE KONSERVATORISCHEN VERFAHREN, AUF VERWEIS ODER AUF ANFRAGE.

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